AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen d. Kalimero UG, Kuturvollzugsanstalt Bln.


AGB der Kulturvollzugsanstalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kalimero u.G. für
Veranstaltungen, den Besuch von Veranstaltungen,
Ticket-Einkäufen, Buchungen und Gutscheineinkäufe über
den Ticketshop auf d. Website www.kultur-vollzugs-anstalt.de

Kalimero u.G. Kulturvollzugsanstalt (KVA)
Stefan Maiwald
Bölschestraße 87/88
12587 Berlin

Tel. 0170-88 22 637
E-Mail:
maiwald-concerts@kva.events

Die Kulturvollzugsanstalt ist ein Projekt der Kalimero u.G.
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg / HRG: 18 90 81B
Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a UstG: DE290388976

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ALS VERANSTALTER
Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt präsentiert sich als Veranstalter und Konzeptentwickler von kulturellen Veranstaltungen, wie Lesungen, Theater, Konzertveranstaltungen, Vorträgen und Informationsangeboten.

EINFÜHRUNG:
Das Unternehmen ist temporärer Nutzer / Mieter / Partner von zahlreichen regionalen Locations und Raumanbietern. Beim Betreten der jeweiligen Veranstaltungsräume gelten die Geschäftsbedingungen / Hausordnung des jeweiligen Betreibers / Rauminhabers. Besucher werden gebeten, sich vor Veranstaltungsbeginn mit den jeweiligen Bedingungen des besuchten Veranstaltungsraumes / Gebäudes / Geländes z.Bsp. Fluchtwege, Lage Behinderten-WC und Lage der ggf. verfügbaren Fahrstühle, Rolltreppen, Stellplätze Rollstühle etc. vertraut zu machen.
Für Schäden, Verletzungen und Diebstähle aller Art, welche die Besucher am Veranstaltungsort / Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung bzw. Gelände / Veranstaltungsort zu verlassen.

HINWEISE:
Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt nur an Personen über 18 Jahre. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Sportveranstaltungen, Konzerten oder ähnlichen Veranstaltungen kann aufgrund der auftretenden Lautstärke eine Gefahr von möglichen Hör- und ­Gesundheitsschäden bestehen.

Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, auf das Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation ggf. eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände auszusprechen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.

Das Mitführen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die zuvor genannten Funktionen beherrschen. Zuwiderhandlungen werden durch uns juristisch verfolgt.

Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung; es wird nur der Nennwert der Karte erstattet. Fälle höherer Gewalt sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Open-Air-Veranstaltungen sucht der Veranstalter eine zum Zweck der Veranstaltung passende örtliche Gegebenheit aus. Auf mögliche Veränderungen dieser hat der Veranstalter keinen Einfluss. Open-Air ­Veranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur auf ausdrückliche Bekanntgabe des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.

Im Fall von staatlichen Eingriffen / Vorgaben, wie z. Bsp. Einführung / Änderung von Corona-Massnahmen kann das Management eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall wird die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt. Die erworbenen Tickets behalten ihre Gültigkeit. Wenn die Veranstaltung durchgeführt wird, dann kann das Ordnungspersonal die jeweiligen Vorgaben der Gesundheitsbehörden durchsetzen. Dies auch, wenn die jeweiligen Vorgaben beim Ticketerwerb nicht vorlagen. Wir bitten unsere Kunden und Gäste sich vor Veranstaltungsbeginn mit den jeweils geltenden Corona-Vorgaben der Stadt / Bundesland bekannt zu machen.

Die Anreise zum Veranstaltungsgelände, ebenso wie das Parken, erfolgt auf eigene Gefahr. (Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor Ort, im nahen Umfeld, oder direkt auf dem Veranstaltungsgelände.) Sollte es einen speziell ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, so ist dort den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Benutzen Sie, wenn möglich, die Angebote des ÖPNV.

Der Ticketerwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Bei hoher Nachfrage behalten wir uns die Möglichkeit vor die Ticketanzah lje Besteller zu begrenzen. Die Menge der Begrenzung wird dann auf unserer Internetseite angegeben. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten. Das Präparieren / Kopieren / Scannen der Eintrittskarte (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
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ALS TICKETANBIETER
Ticketangebot auf der Website: www. kultur-vollzugs-anstalt.de
Die Kalimero u.G. ist Nutzer und Vertragspartner des Ticket-Administrators und Widged-Anbieters bookingkit GmbH, Sonnenallee 223, D-12059 Berlin. Die sich hieraus ergebenden Fragen zum Datenschutz, wie z. Bsp. Generierung von Userdaten, Speicherung von Userdaten, Speicherung von Geschäftsabläufen (Kontodaten) werden auf der Website des Ticket-Administrators abgebildet. Einen Link zu den Datenschutzangaben des Ticket-Administrators finden Sie auf dieser Website unter https://www.kultur-vollzugs-anstalt.de/ticketshop.php am Ende der Seite.

01. Vertragsabschluss
Unsere AGB gelten für sämtliche Einkäufe / Geschäftsabschlüsse (in unserem Fall Ticketeinkauf / Gutscheinkauf) welche zwischen der Kalimero u.G., S. Maiwald, Bölschestr. 87/89, getätigt werden. Nach dem Bestellvorgang (Buchung) erhält der Käufer eine Bestätigungsmail, welche eine verbindliche Annahme der Ticket-Bestellung darstellt.

02. Ticketformat
Der Kunde erhält mit Bezahlung ein so genanntes Online-Ticket. Dieses Ticket wird in der Regel als E-Mail (PDF) versendet. Das Ticket kann auch innerhalb einer App (Wallet) gespeichert werden. Ein Anspruch auf ein physisches Hardticket besteht nicht. Das Online-Ticket muss am Einlass der Veranstaltung digital oder als Ausdruck vorgezeigt werden.

3. Stornierung
Der Kunde hat gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht und daher auch keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung für einen zu einem bestimmten Termin gekauften Karten.

4. Gutschein
Gutscheine der Kalimero u.G. haben eine Laufzeit von 36 Monaten ab Ausstellungstermin (§§ 195, 199 BGB). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Barauszahlung bzw. Barrückzahlung des Gutscheins. Der Ticketkäufer / Gutscheinkäufer hat das Recht den Kauf des Gutscheins, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über den Erwerb des Gutscheins zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde den Gutschein erhalten hat. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde seinen Widerruf in schriftlicher Form (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) gegenüber der Kalimero UG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Mit Widerruf des Vertrags über den Erwerb des Gutscheins ist der Kunde verpflichtet, den Originalgutschein an die Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt zurückzusenden. Die Die Kalimero u.G / KVA Kulturvollzugsanstalt zahlt dem Kunden den Kaufpreis des Gutscheins, einschließlich der ursprünglichen Versandkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen, nachdem der Widerruf des Kunden bei der Die Kalimero UG / KVA Kulturvollzugsanstalt eingegangen ist, zurück. Für die Rückzahlung verwendet die Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt ist berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis der Kunde den Originalgutschein an die Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt zurückgesandt hat. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung des Gutscheins. Soweit der Gutschein vollständig oder teilweise eingelöst wurde und der Vertrag widerrufen wird, ist der Kunde zum Wertersatz verpflichtet.

5. Veranstaltungsausfall
Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt behält sich das Recht vor, Veranstaltungen für den Fall abzusagen, wenn bis 14 Tage vor der Veranstaltung unzureichende Anmeldungen / Ticketkäufe vorliegen. Bei Ausfall oder Teilausfall einzelner oder aller Ausstellungselemente wegen höherer Gewalt wie z. B. Unterbrechung der Stromzufuhr, Unwetter, Vandalismus sowie aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten usw. besteht kein Anspruch des Kunden auf Minderung des Eintrittspreises.

6. Haftung
Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt haftet unbeschränkt, wenn die Schadensursache auf eigenem oder zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt die Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt nicht. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Soweit die Haftung der Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.

7. Wertsachen
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe oder ähnliches übernimmt die Kalimero u.G / KVA Kulturvollzugsanstalt keine Haftung.

8. Eigentumsbeschädigung
Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum der Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt wie z.B. Ausstellungsgegenständen oder Mobiliar, wird dem Kunden der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

9. Konsum alkoholischer Getränke
Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt achtet strengstens auf die Einhaltung des Jugendschutzes. Gemeinsam mit den Locationpartnern dulden wir zudem keinen Konsum von illegalen Drogen in von uns bespielten Location bzw. während unserer Veranstaltungen. Zuwiderhandlungen werden mit einem sofortigen Verweis vom Veranstaltungsbereich geahndet. Auf Veranstaltungen, welche von alkoholischen Angeboten begleitet werden wird ggf. vor Ausschank eine Alterskontrolle durchgeführt. Generell sollten Konzertbesucher eine Möglichkeit der persönlichen Idenifikation mit sich führen. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist generell untersagt.

10. Technische Einrichtung
Soweit die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen / Einrichtungsgegenstände* und stellt die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei. Der Kunde haftet nicht für Verschulden, welches der Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt zuzurechnen ist. (*Dies betrifft auch Zubehörmaterial, wie Kabel, Werkzeuge und Transporthilfen.)

11. Änderungsvorbehalt
Die Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.

12. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.

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Kalimero u.G. / KVA Kulturvollzugsanstalt im Jahr 2022